CDU Kreisverband Meppen

Caritas-Projekt [U25] bietet Beratung für suizidgefährdete junge Menschen

Heimische Caritas berät sich mit Stegemann zu aktuellem Sterbehilfe-Gesetz

Jedes Jahr begehen ca. 10.000 Menschen in Deutschland Suizid. Gerade junge Menschen bis zum Alter von 25 Jahren sind besonders gefährdet – bei Jugend-lichen ist Selbsttötung die zweithäufigste Todesursache. Deshalb hat die Caritas dem heimischen Bundestagsabgeordneten Albert Stegemann (CDU) ein bemerkenswertes Projekt zur Suizidprävention vorgestellt: Das [U25]-Suizidpräventionsangebot der Caritas bietet jungen Menschen eine anonyme und kostenlose Online-Beratung. Auch wurden die verschiedenen Gesetzesentwürfe zur Sterbehilfe diskutiert, die derzeit im Deutschen Bundestag vorliegen und über den assistierten Suizid entscheiden sollen.


Über das [U25]-Suizidpräventionsangebot und das Gesetz zur Sterbehilfe hat der örtliche Bundestagsabgeordnete Albert Stegemann (links) mit der Caritas und deren emsländischen Geschäftsführerin Marion Feldmann (rechts) gesprochen. Über das [U25]-Suizidpräventionsangebot und das Gesetz zur Sterbehilfe hat der örtliche Bundestagsabgeordnete Albert Stegemann (links) mit der Caritas und deren emsländischen Geschäftsführerin Marion Feldmann (rechts) gesprochen.

[U25] Emsland bietet Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Krisensituationen und bei suizidalen Gedanken eine digitale Beratung. Das Besondere dabei ist, dass die Ratsuchenden von Gleichaltrigen beraten werden, die sich in einer ähnlichen Lebens-phase befinden. Im Jahr 2022 wurden über das digitale Beratungsangebot am Stand-ort Emsland 209 junge Menschen erreicht. Und die Nachfrage nach Beratung bleibt hoch: „Das liegt teilweise über den Grenzen unserer Kapazität“, berichtet die Standort-leiterin Katrin Warstat.

Durch eine halbjährige Ausbildung werden die Beraterinnen und Berater des [U25]-Projektes darauf vorbereitet, junge Menschen in Krisensituationen zu begleiten. Eine Besonderheit von [U25] ist, dass diese selbst zwischen 16 und 25 Jahren alt sind. Dadurch entsteht eine Vertrauensbasis, da sie die Herausforderungen junger Men-schen nachvollziehen können. [U25] Emsland ist einer von insgesamt 11 Standorten in Deutschland, die hauptsächlich durch Mittel des Bundesfamilienministeriums bis Ende 2024 finanziert werden.

Das Hilfsangebot von [U25] erfolgt über eine verschlüsselte Helpmail auf der Website www.u25-emsland.de. Ratsuchende können ihre Sorgen, Fragen und Anliegen anonym an einen der ehrenamtlichen Berater senden. Die Beratung steht im Zeichen der Begleitung und des Vertrauensaufbaus. Die Geschäftsführerin der emsländischen Caritas, Marion Feldmann, betont: „Wir verzichten bewusst auf eine Wertung oder Mo-ralisierung der Suizidgedanken. Unsere Beratung dient als Unterstützung und ermutigt die Ratsuchenden, auch vor Ort weitere Hilfsangebote zu suchen."

"Das [U25] Projekt hat meine vollständige Unterstützung“, macht Albert Stegemann klar. „Ich werde mich dafür einsetzen, dass das Projekt frühzeitig Planungssicherheit bekommt und weitergefördert werden kann. Alle jungen Menschen mit Problemen kann ich nur ermutigen: Trau dich andere zu fragen, wenn es zu schwer für dich wird! Du bist mit deinen Problemen nicht allein."

Auch wurde das Thema Sterbehilfe bei dem Treffen diskutiert. Das Bundesverfas-sungsgericht hat 2020 das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe für verfassungs-widrig erklärt. Derzeit gibt es drei verschiedene Gesetzesinitiativen im Deutschen Bundestag, die die Sterbehilfe in Deutschland neu regeln und die Suizidprävention stärken wollen. Wie bei ethischen Fragen üblich, handelt es sich dabei um fraktionsübergreifenden Gruppenanträge. Bis zur parlamentarischen Sommerpause soll über die Neu-regelung der Sterbehilfe entschieden werden.

Die Caritas und Albert Stegemann unterstützen den Entwurf, in dem assistierte Suizide nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt werden sollen. Dafür muss die Person, die Sterbehilfe in Anspruch nehmen will, volljährig sein, sich von einem Facharzt für Psychiatrie untersuchen lassen und ein Beratungsgespräch absolvieren. Marion Feldmann erklärt: „Wir nehmen den Wunsch einen jeden Menschen ernst. Bevor wir jedoch über Suizidhilfe diskutieren, setzen wir für uns für eine wesentliche Verbesserung der Prävention ein. Wenn Suizidhilfe gesetzlich geregelt wird, dann sollte es sorgfältig for-mulierte Regeln geben. Dazu gehört unter anderem, dass der Betroffene volljährig ist, keine psychischen Probleme hat und frei ohne äußeren Druck entscheidet.“ Auch der Bundestagsabgeordnete Albert Stegemann unterstützt diese Ansicht.