CDU Kreisverband Meppen

Freilandhühnerhaltung und Photovoltaik seit heute gemeinsam möglich

Albert Stegemann begrüßt Änderungen der EU-Vermarktungsnormen für Hühnereier

Ab heute ist die Sonnenstromerzeugung auch auf Auslaufflächen der Freilandhühnerhaltung zulässig. Der örtliche Bundestagsabgeordnete und agrarpoliti-sche Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Albert Stegemann, hatte sich in der Vergangenheit für eine Änderung des delegierten Rechtsakts zu den Solarpanelen im Hühnerauslauf eingesetzt. Die gewünschten Änderungen wurden im Sommer über-nommen und sind heute am 28. November 2023 in Kraft getreten.

Albert Stegemann freut sich: Freilandhühner und Photovoltaik sind zukünftig gemein-sam möglich, da das EU-Parlament und der EU-Rat keinen Einspruch gegen eine Gesetzesänderung vorgenommen habenAlbert Stegemann freut sich: Freilandhühner und Photovoltaik sind zukünftig gemein-sam möglich, da das EU-Parlament und der EU-Rat keinen Einspruch gegen eine Gesetzesänderung vorgenommen haben

Albert Stegemann begrüßt das: „Die alte Regelung hat einfach keinen Sinn gemacht. Es war niemandem erklärbar, dass Eier aus der Freilandhaltung plötzlich nur noch Eier aus Bodenhaltung sein sollen, weil dort auch Sonnenstrom gewonnen wird", meint der Bundestagsabgeordnete. „Ich bin froh, dass die beiden EU-Institutionen keinen Einspruch eingelegt haben. Freilandhaltung und Ökostrom-Gewinnung sind eine echte Win-win-Situation und ich bin sehr froh, dass dies nun möglich gemacht wurde. Unser Engagement hat sich ausgezahlt.“

Gerade im Emsland und der Grafschaft Bentheim ergibt sich daraus ein großes Strom-erzeugungspotenzial, ohne zu einer Flächenkonkurrenz zu führen. Zugleich weist Stegemann darauf hin, dass mit der geplanten Änderung keine Privilegierung verbunden ist.

„Die Planungshoheit liegt weiterhin bei den örtlichen Kommunen. Das halte ich für die gesellschaftliche Akzeptanz auch für wichtig“ betont der CDU-Politiker. Die neuen EU-Vermarktungsnormen für Hühnereier wurden am 08. November 2023 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Mit Inkrafttreten ist die Verordnung

unmittelbar geltendes Recht und gilt für alle EU-Mitgliedsstaaten gleichermaßen. Neben der Liberalisierung des Doppelnutzungsverbots gibt es zahlreiche weitere Änderungen zur Eierkennzeichnung. So wurde etwa die 16-Wochen-Frist zur Kennzeichnung von Freilandeiern bei behördlich angeordneter Stallpflicht gestrichen. Das Amtsblatt finden Sie unter http://data.europa.eu/eli/reg_del/2023/2464/oj