CDU Kreisverband Meppen

Korruption vernichtet Arbeitsplätze

ga Meppen.
Der Wirtschaftsverband Emsland und die Polizeiinspektion Emsland Grafschaft Bentheim haben mit Unternehmern aus der Region über das Thema Korruption diskutiert und sie informiert.

 

Korruption schädigt die Allgemeinheit. Sie war Thema einer Diskussionrunde in Meppen. Foto: dpa
Korruption schädigt die Allgemeinheit. Sie war Thema einer Diskussionrunde in Meppen. Foto: dpa
Kriminalhauptkommissar Helmut Hörnschemeyer von der Polizeidirektion Osnabrück erläuterte das vom Landeskriminalamt zur Korruptionsbekämpfung favorisierte BKMS-System (Business Keep Money System), während der Vertreter der VW AG, Norbert Gundlach, das von VW angewandte Ombutsmannmodell erklärte.

Hörnschemeyer erläuterte, unter Korruption verstehe man Bestechung, Bestechlichkeit, Klüngel und Filz. Korruption verursache enorme volkswirtschaftliche Schäden, der seriöse Wettbewerb werde verdrängt und Arbeitsplätze vernichtet. Die Folgen trage die Allgemeinheit. Deshalb sei Korruption für Geber und Nehmer strafbar. Der volkswirtschaftliche Schaden lasse sich in Zahlen kaum beziffern, da die Dunkelziffer bei 95 Prozent liegen dürfte.

Täter seien oft Männer, die nicht vorbestraft seien, in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebten, gewisse Macht- und Entscheidungsbefugnisse in Unternehmen und Verwaltung innehätten, ehrgeizig seien und viel Zeit in ihren Beruf investierten, sagte Hörnschemeyer.

Die Täter legten Wert auf gesellschaftlichen Status und hohen Lebensstandard. „Sie hegen keine illegalen Wertvorstellungen und verstehen sich auch nicht als illegal handelnd.“ Zahlungen erfolgten durch überhöhte Kosten bei Lieferungen, Mieten oder Rahmenverträgen. Ziel sei nicht das Wohl des Unternehmens, sondern eigener Profit. Korruptionsbekämpfung erfolge unter anderem durch das anonyme Hinweisgebersystem des Landeskriminalamtes Niedersachsen (LKA), das Meldenden Anonymität ermögliche. Gleichzeitig könne mit der Polizei geheim kommuniziert werden.

Norbert Gundlach von VW stellte das Ombudsmannsystem des Unternehmens vor. Es beinhaltet zunächst Leitlinien, Werte und Verhaltensrichtlinien, die zum Teil im Arbeitsvertrag festgehalten seien. Klar geregelt sind die Annahme von Geschenken und Zuwendungen (Höchstgrenze 50 Euro), Geschäftsessen oder sonstige Veranstaltungen sowie Beteiligungen an anderen Unternehmen. Gleiches gelte umgekehrt.

„Über das interne Anti-Korruptions-System können sich Hinweisgeber an den Ombudsmann des Unternehmens wenden“, sagte Gundlach. Dieser stehe außerhalb des Unternehmens. Zurzeit erfüllten zwei Rechtsanwälte aus Frankfurt die Aufgabe. Die Angaben würden vertraulich behandelt und an den Anti-Korruptions-Beauftragten weitergeleitet, der eine Überprüfung vornehme und nötigenfalls Ermittlungsverfahren veranlasse.

Der Osnabrücker Oberstaatsanwalt Rolf Marquard belegte dann mit Beispielen aus seiner Praxis, wie schnell Menschen in ein System der Korruption geraten können.