CDU Kreisverband Meppen

Albert Stegemann begrüßt Verbesserungen für Energieerzeugung aus Biogas

Höchstbemessungsleistung wird in aktueller Krisensituation ab heute ausgesetzt

Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag den Weg für mehr Energieerzeu-gung aus Biogasanlagen freigemacht. Ab dem heutigen Donnerstag treten die ent-sprechenden Gesetzesänderungen in Kraft. „Damit soll die Abhängigkeit von russi-schem Gas gesenkt werden, um gut durch den Winter zu kommen“, erklärt der CDU-Bundestagsabgeordnete Albert Stegemann. Die Änderung am Energiesicherungsge-setz und an anderen energiewirtschaftlichen Vorschriften soll insbesondere die Rah-menbedingungen für die Nutzung von Biogas und Photovoltaik verbessern, aber auch den Stromnetzausbau beschleunigen.

Albert Stegemann (zweiter von links) zu Besuch bei der Biogasanlage Schulte SieringAlbert Stegemann (zweiter von links) zu Besuch bei der Biogasanlage Schulte Siering

Um eine möglichst gute Gasausbeute aus Biogasanlagen zu erreichen, wird zum einen die Höchstbemessungsleistung für die Jahre 2022 und 2023 sowie der Flexibilisierung des Güllebonus bis einschließlich April 2023 ausgesetzt. Zudem wurde auch eine be-fristete Änderung im Baugesetzbuch erreicht. „Mit der vorübergehenden Aussetzung der Kapazitätsgrenze von 2,3 Millionen Normkubikmetern und der Möglichkeit zur Ver-wendung zusätzlicher Substrate leisten wir als Parlament einen wichtigen Schritt zur Versorgungssicherheit“, hält Albert Stegemann fest.

Für den CDU-Abgeordneten kommt dieser wichtige Schritt, auf den die Union bereits seit Beginn des Ukraine-Krieges gedrängt hat, allerdings zu spät. „Damit Biogas dau-erhaft seinen Anteil zum erneuerbaren Energie-Mix leisten kann, muss die Bundesre-gierung rascher rechtssichere Rahmenbedingungen schaffen, damit die Anlagen höchstmöglich flexibel Strom erzeugen können dürfen und deutlich mehr Wohngebiete sowie Gebäude im ländlichen Raum mit bezahlbarer Wärme versorgen können.

Bei den angekündigten Erleichterungen im Genehmigungsrecht muss Wirtschaftsmi-nister Habeck den Worten schnell Taten folgen lassen“, findet Stegemann. Die Ände-rungen treten nach der gestrigen Verkündung im Bundesgesetzblatt ab dem heutigen Donnerstag in Kraft. Einige Regelungen stehen unter dem Genehmigungsvorbehalt durch die Europäische Kommission. Auch für kleinere Photovoltaik-Neuanlagen bis 25 Kilowatt installierter Leistung gelten damit seit heute Erleichterungen.