CDU Kreisverband Meppen

„Insolvenzgericht muss in Meppen bleiben“

Hiebing kritisiert Pläne des Bundesjustizministeriums

Mit Unverständnis reagiert Landtagsabgeordneter Bernd-Carsten Hiebing auf die aktuellen Pläne der Bundesregierung, das Insolvenzrecht zu modifizieren. Der Vorstoss des Bundes beinhaltet eine Konzentration der Insolvenzgerichte in Niedersachsen – und geht daher mit deutlich negativen Konsequenzen für kleinere Gerichtsstandorte wie Meppen einher. „Ohne Not plant der Bund eine Reform des Sanierungs- und Insolvenzrechts, die den ländlichen Raum bestraft“, kritisiert Hiebing. „Hier legen wir als Landtag ein Veto ein, denn niedersachsenweit würden bei uns 22 von 33 Insolvenzgerichten wegfallen“.
Landtagsabgeordneter Bernd-Cartsen HiebingLandtagsabgeordneter Bernd-Cartsen Hiebing
Der Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz legt fest, dass für Insolvenzverfahren ausschließlich das Amtsgericht zuständig ist, in dessen Bezirk ein Landgericht seinen Sitz hat. Bisher konnten die Länder weitere Amtsgerichte zu Insolvenzgerichten bestimmen, so dass Niedersachsen derzeit über insgesamt 33 Insolvenzgerichte verfügt. „Mit der Reform würden 22 dieser Standorte als Ansprechpartner für Insolvenzverfahren wegfallen. Das bedeutet eine Kompetenzbeschneidung und personelle Umstrukturierung für Amtsgerichte wie Meppen – und gleichzeitig deutlich längere Wege und mehr Aufwand für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger“, erläutert Hiebing. Dem Landespolitiker zufolge könnten am Amtsgericht in Meppen Stellen wegfallen, während etwa das Landgericht Osnabrück eine erhebliche Menge zusätzlicher Aufgaben übernehmen müsse, die alle Beteiligten personell und organisatorisch kurzfristig vor große Probleme stellen würde. Der Vorschlag des Bundes würde keinerlei Vorteile bieten und käme auch insofern zur Unzeit, da gerade die Corona-Krise nochmals verdeutliche, dass die Gerichte aktuell alle Hände voll zu tun hätten.

„Wir wissen doch, dass viele Verfahren schon jetzt aufwändig sind und die Gerichtsbarkeit stark belastet ist. Die derzeitige Auslastung und Aufgabenteilung ist gut geregelt – warum sollte man also das dezentrale System in diesem Kontext aufgeben?“, fragt Hiebing. „Für die Bürgerinnen und Bürger ist eine starke Justiz in der Fläche mit Ansprechpartnern vor Ort ein großer Mehrwert, den es zu schützen gilt.