CDU Kreisverband Meppen

Stegemann: Bürgergeld setzt falsche Anreize

Gesetz im Bundestag beschlossen – Ministerpräsidenten noch nicht überzeugt

Der Deutsche Bundestag hat in der gestrigen Plenarsitzung das sogenannte Bürgergeld als Nachfolge des Arbeitslosengelds „Hartz IV“ debattiert und mit den Stimmen der Regierungskoalition beschlossen. Aufgrund der umfassenden Finanzierung durch die Länder und Kommunen ist das Gesetz allerdings noch auf eine entspre-chende Mehrheit im Bundesrat angewiesen. Mehrere Ministerpräsidenten haben bereits öffentlich erklärt, dass Sie das Bürgergeld in der aktuellen Fassung ablehnen. Auch der örtliche Bundestagsabgeordnete Albert Stegemann (CDU) begrüßt Leistungserhöhungen für Sozialleistungsempfänger, lehnt das Bürgergeld allerdings ab.

„Das Bürgergeld in der jetzigen Form ist aus unserer Sicht kein Beitrag für die Solidargemeinschaft in unserem Land. Wir wollen das bewährte Prinzip `Fordern und Förderns` erhalten. Vielmehr muss es besser gelingen, Menschen in eine gute Beschäftigung zu vermitteln. Schaut man sich aber den Entwurf der Ampel an, fällt auf: Im ersten halben Jahr führen auch wichtige Pflichtverletzungen zu keinerlei Leitungsminderungen. So können zum Beispiel jegliche Angebote zur Arbeitsaufnahme ohne Folgen abgelehnt werden. Das und die überlangen Karenzzeiten sowie die Einführung hoher Schonvermögen sind eindeutig der falsche Weg“, findet Stegemann.

Er führt fort: „Die Ampel lässt Verständnis und Respekt vor denjenigen vermissen, die jeden Tag zur Arbeit erscheinen und unseren starken Sozialstaat überhaupt erst möglich machen. Diese Personen sehe ich besonders bei uns im Emsland und in der Grafschaft Bentheim. Gerade in der aktuellen Situation müssen diese aber selber kämpfen, um über die Runden zu kommen. Wenn Bürgergeld-Empfänger zukünftig zwei Jahrelang z.B. 60.000 Euro auf dem Konto haben dürfen, dann ist das einfach zu weitge-hend. Das ist für die meisten arbeitenden Menschen schon ein erhebliches Vermögen. Gerade jetzt sollte Politik den Zusammenhalt und die Solidarität der Menschen nicht mit unausgegorenen Konzepten gefährden.“, kritisiert Stegemann.

„Die gegenwärtigen Preissteigerungen treffen Leistungsbezieher hart. Deshalb wollen wir dafür sorgen, dass die Regelsätze zum 1. Januar 2023 angehoben werden. Alle sonstigen Vorhaben der Ampel zum sogenannten Bürgergeld müssen von dieser Erhöhung entkoppelt und gesondert erörtert werden. Es ist nicht verantwortlich, dass die Ampel unseren Vorschlag, diese Regelsatzerhöhung unabhängig vom Bürgergeldgesetz vorzuziehen, abgelehnt hat“, schließt Stegemann ab.