Heimische Gastronomie wünscht sich Steuer-Klarheit über das Jahr 2023 hinaus
Für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen wird bis gegen-wärtig Ende 2023 der ermäßigte Mehrwertsteuersatz in Höhe von 7 Prozent gewährt. Damit sollen die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie für die Gastronomie abgemildert und die Nachfrage gestärkt werden. In den Corona-Steuerhilfegesetzen wurde diese Maßnahme stückweise immer weiter verlängert. Nun bringt die CDU/CSU-Bundestagsfraktion einen Gesetzentwurf ein, der den ermäßigten Mehr-wertsteuersatz über das Jahr 2023 festlegt, berichtet der örtliche Bundestagsabgeord-nete Albert Stegemann (CDU).
Der Lingener Gastronom Markus Quadt betreibt die Alte Posthalterei, das Sieben EventHaus und die Butchers Bar in Lingen. Er unterstützt den Gesetzesentwurf der Unionsfraktion im Deutschen Bundestag: „Nach drei extrem unsicheren Jahren mit vie-len spontane Vorgaben und Änderungen brauchen wir, und im speziellen meine Mitarbeitenden, mehr Planungssicherheit.“
Der vorliegende Gesetzesentwurf sieht vor, dass der ermäßigte Mehrwertsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme von Getränken auch über das Jahr 2023 hinaus gewährt wird. Diese Verlängerung würde die Planungssi-cherheit für die Gastronomiebranche verbessern und eine wirtschaftliche Grundlage schaffen, die auch den Kreditinstituten eine positive Umsatz- und Gewinnerwartung für die nächsten Jahre aufzeigt.
„Unsere heimische Gastronomie im Emsland und in der Grafschaft Bentheim benötigt dringend Planungssicherheit für die Zeit ab 2024.Familien- und Betriebsfeiern werden oft viele Monate im Voraus gebucht und müssen kalkuliert werden. Kurzfristige Verlängerungen wie kurz vor dem Jahresende 2022 er-schweren diese Planung erheblich“, erklärt Albert Stegemann.
Der Lingener Gastronom Markus Quadt betont: „Wir möchten die lebendige und viel-fältige Restaurantkultur erhalten. Bei einer Rückkehr zu der 19%-Versteuerung wird der Trend zum Fast Food und die Verwendung von Convenience-Produkten weiter extrem befeuert und jedes handwerklich arbeitende Restaurant wird sich die Frage stellen müssen, ob frische, gesunde Küche noch wirtschaftlich rechenbar ist. Die Wett-bewerbsfähigkeit der Gastronomie muss daher auch unabhängig von Verhaltensänderungen durch hohe Energie- und Einkaufspreise gestärkt werden.“
Auch der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) unterstützt das Vorhaben. So erklärt der erste Vorsitzende des Bezirksverbands Osnabrück, Emsland, Graf-schaft Bentheim Wolfgang Hackmann: „Warum ein Restaurantbesuch in Zukunft ein Luxusgut sein soll, versteht die Branche nicht. Immer mehr Menschen in unserer Leis-tungsgesellschaft arbeiten, kümmern sich um Familie und haben wenig Zeit für die schönen Dinge im Leben. Bezahlbare Gastronomie erleben zu können steigert die Zufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger.“ Auch befürchtet Hackmann ein weiteres Gastronomiesterben: „Das gilt dann sowohl für die Fläche, als auch in den Städten.
Und das kann niemand ernsthaft wollen.“ Albert Stegemann betont außerdem, dass ein Auslaufen des ermäßigten Mehrwert-steuersatzes auch eine grundsätzliche Wettbewerbsbenachteiligung innerhalb Euro-pas bedeuten würde, da 21 der 27 EU-Mitgliedstaaten sowie die Schweiz (und damit alle Nachbarländer außer Dänemark) ihrer Gastronomie einen ermäßigten Steuersatz gewähren. Stegemann wird sich daher im Bundestag für die Verabschiedung des Gesetzesentwurfs einsetzen.